Brandschutz- und Rauchschutztüren müssen nicht mehr nur aus Stahl sein! Holztüren mit Stahl- oder Holzzargen sorgen für ein wohnliches Ambiente und erfüllen dennoch ihre Schutzfuntkion. Optisch sind sie kaum von einer "normalen" Zimmertüre zu unterscheiden. Beide müssen "selbstschließend" sein und werden deshalb mit einem Obentürschließer ausgestattet. Diesen gibt es aber in unterschiedlichen Varianten bis hin zu einem im Türblatt integrierten (unsichtbaren) Schließer, sodaß die Optik in keiner Weise mehr beeinträchtigt wird. Um im normalen Gebrauch die Handhabung zu erleichtern, sind Türschließer mit Freilauffunktion erhältlich, sodaß der automatische Schließmechanismus nur im Brandfall aktiv wird.
Brand- und Rauchschutzelemente werden als System geprüft und müssen daher auch als komplettes Element montiert werden.
Es besteht die Möglichkeit der Kombination von Brandschutz und Rauchschutz, indiesem Fall spricht man beispielsweise von eine T30/RS Element.
BRANDSCHUTZ:
Brandschutztüren werden in Feuerwiderstandklassen eingeteilt, je nach Dauer der Beflammung spricht man von T30 (30 Min. feuerhemmend) oder T90 (90 Min. feuerbeständig. Trifft das Feuer auf die Türe verklebt sich die Türe im Rahmen, sodaß sie nicht herausfällt und ihre Schutzfunktion für die geprüfte Zeitdauer erfüllt.
RAUCHSCHUTZ:
Rauchschutztüren verhindern vor allen Dingen die Ausbreitung von unter Umständen giftigen Dämpfen, eine der häufigsten Todesursachen im Brandfall. Sie müssen 4-seitig abgedichtet sein, also neben den üblichen Dichtungen in der Zarge ebenfalls mit einer Bodendichtung ausgestattet sein.
Für beide Türtypen gilt, daß sich die Prüfung auch auf die Einbausituation erstreckt, also die Montage und die umgebende Wand bestimmte Bedingungen erfüllen muß. Dies ist individuell und im Einzelfall zu planen.
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